VRW

Sustainable Finance – Nachhaltige Finanzierung:

 

Einleitung

Seit dem 10.03.2021 gilt unter anderem auch für Finanzberater (bei uns in der Form
Versicherungsmakler und gewerbliche Vermögensberater) die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachfolgend „OffenlegungsVO“).

Die OffenlegungsVO hat das Ziel, Faktoren wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sog. ESG-Faktoren oder Nachhaltigkeitsrisiken) verstärkt in die Anlage- und Beratungstätigkeit einzubeziehen. Durch harmonisierte Vorgaben sollen für Endanleger mehr Transparenz über die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen geschaffen und vermehrt nachhaltige Investitionsziele erreicht werden.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

(Art. 3, Abs. 1 und 2 Offenlegungs-Verordnung)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Anlageprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

 

 

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

(Art. 4, Abs. 1 bis 5 Offenlegungs-Verordnung)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Versicherungsanlageproduktes.

Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

(Art. 5 Offenlegungs-Verordnung)

Im Rahmen unserer Vergütungspolitik analysieren wir die [erhaltenen und] gewährten Vergütungen.
Wir versuchen dabei Vergütungen zu forcieren die geeignet sind, Nachhaltigkeitsfaktoren günstig zu beeinflussen und Vergütungen, die nicht mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang stehen zu vermeiden, wo uns das möglich ist.

Information zu unserer betriebsinternen Nachhaltigkeitsumsetzung

Umweltschutz fängt beim Dienstwagen, mit der Vermeidung unnötiger Fahrten und somit unnötiger Emissionen an, setzt sich im Büro fort, wo wir, soweit dies möglich ist, ein „papierloses Büro“ forcieren. So reduzieren wir den CO2-Ausstoß.
Anträge und Schadensmeldungen an Partner- und Versicherungsunternehmen erfassen wir, wo es uns gesetzlich und technisch ermöglicht wird, digital, bzw. übermitteln diese auf elektronischem Weg. Die laufende Korrespondenz mit den Partnerunternehmen erfolgt fast ausschließlich per Mail oder auf elektronischen Plattformen. Durch die Ersparnis von Papier reduzieren wir den CO2 Ausstoß.

Wo möglich, verzichten wir auf Dienstreisen und versuchen auf überregionale Aktivitäten zu vermeiden. Anstelle von Seminarbesuchen nutzen wir die Möglichkeit von Webinaren und stellen unseren Kunden und Partnern die Möglichkeit von Onlinemeetings zur Verfügung. So reduzieren wir den CO2-Ausstoß.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeit, Home‐Office und eine umfassende Aus‐ und Weiterbildung, sind für uns selbstverständlich.